Die Kosten des Schulbesuchs
Die Schulen St. Matthias erheben kein Schulgeld.
Anfallende Verwaltungsgebühren
Kosten pro Schuljahr:
Zwei Gebührenpauschalen à 25 €
werden jeweils im November und im Februar fällig
Die beiden Pauschalen decken folgende Ausgaben:
- Kopien für den Unterricht
- Kosten für das Schulaufgabenpapier
- Ausstellung eines Schülerausweises
- jährlicher Jahresbericht
Einmalige Kosten:
Eine Bücherkaution von 40 € wird
- bei Anmeldung fällig
- in der Regel bei Verlassen der Schule zurückerstattet
Daneben entstehen – im üblichen Rahmen – weitere Kosten für Lernmittel (z.B. Lektüren), Unterrichtsmaterialien, Exkursionen und Klassenfahrten.
Die Kosten für das Wohnen Plus teilen wir auf Anfrage gerne mit.
Kosten des Schulwegs
Für das Kolleg, die Fachoberschule und die Vorkurse im Gymnasium gilt:
Da die Vorkurse nur staatlich genehmigt sind, besteht bei deren Besuch bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nur die Möglichkeit, vom Ausbildungstarif II des MVV zu profitieren.
- Einmalige Beantragung einer Kundenkarte an den Kundencentern des MVV in München am Hbf oder in der Poccistraße mit Bestätigung durch die Schule oder
- Bestellschein online herunterladen, von der Schule bestätigen lassen, Dokumente scannen und mit Bestellschein hochladen, online unter:
Klasse 10 und 10E des Gymnasiums
Beim Besuch dieser beiden Klassen gewähren die öffentlichen Stellen Schulwegkostenfreiheit.
Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wird vom Landratsamt übernommen, sofern der Schulweg länger als 3 km ist.
Verfahren:
- Beantragung einer kostenlosen Fahrkarte, z.B. beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen durch die Schülerin / den Schüler: Erfassungsbogen für Jahrgangsstufe 10 beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Vorlage des ausgedruckten Formulars bei der Schule zur Bestätigung
- Abschicken ans Landratsamt
- Ca. 2 Wochen später erhält die Schülerin / der Schüler den Fahrausweis von der Schule
Erstattung Schulwegkosten
Unter folgenden Bedingungen werden Fahrtkosten mit dem MVV ab Klasse 11 rückerstattet:
- Abzug eines Familienbelastungsbetrags (Eigenanteil) von 420 € (ab Schuljahr 2017/18 440 €)
Dieser entfällt z.B. nur, wenn der Erziehungsberechtigte für mindestens drei Kinder Kindergeld erhält oder bei dauernder Behinderung. - Vorlage des Erfassungsbogens und Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit eingeklebten Originalfahrscheinen am Ende des Schuljahres beim zuständigen Landratsamt z.B. beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Erfassungsbogen für Jahrgangsstufe 11 beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Antrag auf Rückerstattung
Fahrt mit privatem PKW
U.U. ist eine Erstattung möglich.
- Bei Verkürzung gegenüber der Fahrzeit der öffentlichen Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden am Tag oder
- Fahrt zur Schule mit ÖPNV müsste schon vor 5.30 Uhr erfolgen
Antrag auf Anerkennung eines priv. PKWs beim jeweiligen Landratsamt